Sek II

Die Bewertung der Klausuren im Sek II Bereich richtet sich nach den Vorgaben des Ministeriums zur schriftlichen Leistungsbewertung, sowie Absprachen der Fachkonferenz.

Erlass Bildungsportal Niedersachsen

Für alle Klausuren gilt:

  • es werden im Laufe des Schuljahres alle vorgeschriebenen Kompetenzen geprüft (Listening, Mediation, Writing)
    • Writing muss in jeder Klausur vorhanden sein
    • Mediation muss in einer der Klausuren geprüft werden
    • Listening muss in mind. einer der Klausuren geprüft werden
  • die Klausur zählt 50% zur Gesamtnote (bei 2 Klausuren im Halbjahr)
  • die Klausur zählt 40% zur Gesamtnote (bei 1 Klausur im Halbjahr)
  • die Aufgaben orientieren sich an den für die Sek II vorgeschriebenen Operatoren (Nibis Hinweise Operatoren)
  • folgende Textsorten können eine Bewertungsgrundlage darstellen: (Nibis Hinweise Textsorten)

Die Bewertung der mündlichen Leistung:

  • richtet sich nach den unterschiedlichen Vorgaben der jeweiligen Klassen/Kursstufe
  • zählt 50% bzw. 60% zur Gesamtnote (s.o.)
  • kann folgende Faktoren zur Bewertungsgrundlage haben:
    • Mitarbeit
    • Gruppenarbeit
    • Hausaufgaben
    • Referate