Sek II

Die Bewertung der Klausuren im Sek II Bereich richtet sich nach den Vorgaben des Ministeriums zur schriftlichen Leistungsbewertung (2018_Erlass_ZA_Bewertung_FS), sowie Absprachen der Fachkonferenz.

Für alle Klausuren gilt:

  • es werden im Laufe des Schuljahres alle vorgeschriebenen Kompetenzen geprüft (Listening, Mediation, Writing)
    • Writing muss in jeder Klausur vorhanden sein
    • Mediation muss in einer der Klausuren geprüft werden
    • Listening muss in mind. einer der Klausuren geprüft werden
  • die Klausur zählt 50% zur Gesamtnote (bei 2 Klausuren im Halbjahr)
  • die Klausur zählt 40% zur Gesamtnote (bei 1 Klausur im Halbjahr)
  • die Aufgaben orientieren sich an den für die Sek II vorgeschriebenen Operatoren (EN Nibis Hinweise Operatoren)
  • folgende Textsorten können eine Bewertungsgrundlage darstellen: EN Nibis Hinweise Textsorten

Die Bewertung der mündlichen Leistung:

  • richtet sich nach den unterschiedlichen Vorgaben der jeweiligen Klassen/Kursstufe
  • zählt 50% bzw. 60% zur Gesamtnote (s.o.)
  • kann folgende Faktoren zur Bewertungsgrundlage haben:
    • Mitarbeit
    • Gruppenarbeit
    • Hausaufgaben
    • Referate