Die Bewertung der Klausuren im Sek II Bereich richtet sich nach den Vorgaben des Ministeriums zur schriftlichen Leistungsbewertung (2018_Erlass_ZA_Bewertung_FS), sowie Absprachen der Fachkonferenz.
Für alle Klausuren gilt:
- es werden im Laufe des Schuljahres alle vorgeschriebenen Kompetenzen geprüft (Listening, Mediation, Writing)
- Writing muss in jeder Klausur vorhanden sein
- Mediation muss in einer der Klausuren geprüft werden
- Listening muss in mind. einer der Klausuren geprüft werden
- die Klausur zählt 50% zur Gesamtnote (bei 2 Klausuren im Halbjahr)
- die Klausur zählt 40% zur Gesamtnote (bei 1 Klausur im Halbjahr)
- die Aufgaben orientieren sich an den für die Sek II vorgeschriebenen Operatoren (EN Nibis Hinweise Operatoren)
- folgende Textsorten können eine Bewertungsgrundlage darstellen: EN Nibis Hinweise Textsorten
Die Bewertung der mündlichen Leistung:
- richtet sich nach den unterschiedlichen Vorgaben der jeweiligen Klassen/Kursstufe
- zählt 50% bzw. 60% zur Gesamtnote (s.o.)
- kann folgende Faktoren zur Bewertungsgrundlage haben:
- Mitarbeit
- Gruppenarbeit
- Hausaufgaben
- Referate
- …